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Schachermayer verpflichtet sich, Ihre Daten entsprechend der Grundsätze des Datenschutzes gemäß der anzuwendenden Gesetze zu behandeln. 4. Weitergabe von Daten, Datentransfer in Drittländer Schachermayer gibt keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter, es sei denn, der Betroffene hat seine ausdrückliche Einwilligung hierzu erteilt, oder es besteht für Schachermayer eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe dieser Daten, oder die Datenweitergabe an externe Dienstleister ist für die Auslieferung bzw. die Abwicklung des Auftrags notwendig. Die Daten werden ausschließlich an folgende Unternehmen bzw. Einrichtungen auf Basis der angeführten Rechtsgrundlagen zu den angeführten Zwecken übermittelt: Konzernintern: Die Datenverarbeitung wird – für sämtliche Konzerngesellschaften — zentral von der Hauptniederlassung geführt. Konzernextern: bei Notwendigkeit externe Dienstleister zur Abwicklung des Auftrages/ des Vertragsverhältnisses, wie zB. 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Matomo wird auf den Servern von Maxcluster GmbH gehostet, sodass alle Analysedaten bei Schachermayer verbleiben, eine Weitergabe der erfassten Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO. Schachermayer verfolgt damit das berechtigte Interesse an der Optimierung der Webseite für die Außendarstellung. Mehr über den Datenschutz bei Matomo erfahren Sie unter: https://matomo.org/privacy-policy/ 8. Google Maps Diese Webseite nutzt Google Maps zur Darstellung interaktiver Karten und zur Erstellung von Anfahrtsbeschreibungen. Google Maps ist ein Kartendienst von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, California 94043, USA. Durch die Nutzung von Google Maps können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Ihrer IP-Adresse und der im Rahmen der Routenplanerfunktion eingegebenen (Start-) Adresse an Google in den USA übertragen werden. Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die Google Maps enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Google auf. Der Karteninhalt wird von Google direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Daher haben wir keinen Einfluss auf den Umfang der auf diese Weise von Google erhobenen Daten. Entsprechend unserem Kenntnisstand sind dies zumindest folgende Daten: Datum und Uhrzeit des Besuchs auf der betreffenden Webseite, Internetadresse oder URL der aufgerufenen Webseite, IP-Adresse, im Rahmen der Routenplanung eingegebene (Start-)Anschrift. Wenn Sie nicht möchten, dass Google über unseren Internetauftritt Daten über Sie erhebt, verarbeitet oder nutzt, können Sie in Ihrem Browsereinstellungen JavaScript deaktivieren. In diesem Fall können Sie die Kartenanzeige jedoch nicht nutzen. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Google ( https://policies.google.com/privacy ). 9. Social Plugins Auf der Website von Schachermayer sind Elemente von Social Media Diensten eingebunden, um Bilder, Videos und Texte anzuzeigen. Durch den Besuch von Seiten die diese Elemente darstellen, werden Daten von Ihrem Browser zum jeweiligen Social Media Dienst übertragen und dort gespeichert. Schachermayer hat keinen Zugriff auf diese Daten. Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch die Social Media Dienste erhalten Sie in der Datenschutzerklärung. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutze Ihrer Privatsphäre: Für YouTube gilt die Google Datenschutzerklärung: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy Meta-Datenschutzrichtline: https://www.facebook.com/about/privacy X-Datenschutzrichtlinen: https://x.com/de/privacy Xing-Datenschutzrichtlinen: https://privacy.xing.com/de Linkedin-Datenschutzrichtlinien: https://de.linkedin.com/legal/privacy-policy Wenn Sie nicht möchten, dass YouTube, Meta, X, Xing oder Linkedin die über unseren Webauftritt gesammelten Daten unmittelbar Ihrem Profil in dem jeweiligen Dienst zuordnen, müssen Sie sich vor dem Aktivieren der Plugins bei dem entsprechenden Dienst ausloggen. 10. Datenaufbewahrung, Datenzugriff und Datensicherheit Ihre Daten werden bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung bzw. bis zum Ablauf der geltenden Garantie-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Darüber hinaus ebenso bis zur Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen diese Daten als Beweis benötigt werden. Zugriff auf die verarbeiteten Daten haben jeweils die mit der Abwicklung und dem Prozess befassten Mitarbeiter der Schachermayer GmbH. Die Daten werden durch Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Eingabekontrolle, Weitergabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Trennungskontrolle geschützt. Die Sicherungsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend überarbeitet. 11. Ihre Rechte Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen stehen Ihnen als betroffene Person die unten angeführten Rechte und Rechtsbehelfe zu. Zur Geltendmachung Ihrer Rechte und bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Schachermayer GmbH Datenschutzkoordinator Schachermayerstraße 2, 4020 Linz datenschutz@schachermayer.com Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO) § 43f Datenschutzanpassungsgesetz 2018 Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie bejahendenfalls, welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden. Ebenso haben Sie das Recht, über die Zwecke der Verarbeitung und deren Rechtsgrundlage, die Kategorien personenbezogener Daten, die Offenlegung gegenüber Dritten sowie die Speicherdauer informiert zu werden. Recht auf Berichtigung und Löschung Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten bzw. – unter Berücksichtigung der Zwecke der Datenverarbeitung – die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten sowie die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Sie haben das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sämtlicher erhobener personenbezogener Daten. Diese Daten werden ab dem Einschränkungsantrag nur mehr mit individueller Einwilligung bzw. zur Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen verarbeitet. Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) Sie haben das Recht, die ungehinderte und uneingeschränkte Übermittlung erhobener personenbezogener Daten an einen Dritten zu verlangen. Widerspruchsrecht (Art 21 Abs 1 DSGVO) Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die entweder - zur Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, und die dem Verantwortlichen übertragen wurde, oder - die zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche darf die personenbezogenen Daten dann nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Gegen die Datenverarbeitung zum Zweck der Direktwerbung können Sie jederzeit Widerspruch mit Wirkung für die Zukunft erheben. Ergreifen Sie eine Maßnahme zur Durchsetzung Ihrer oben angeführten Rechte, so hat die Schachermayer GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Antrags zur beantragten Maßnahme Stellung zu nehmen bzw. dem Antrag zu entsprechen. 12. Beschwerde an die Datenschutzbehörde Für Anträge und Beschwerden betreffend die Verletzung des Rechts auf Auskunft, Verletzung der Rechte auf Geheimhaltung, auf Richtigstellung oder Löschung ist die Datenschutzbehörde zuständig: Garante per la protezione dei dati personali Piazza di Monte Citorio n. 121 00186 ROMA Fax: (+39) 06.69677.3785 Centralino telefonico: (+39) 06.696771 E-Mail: garante@gpdp.it Schachermayer GmbH Downloads Datenschutz IT-DE Protezione dei dati
Schachermayer Italia GmbH Nordring 25 I-39031 Bruneck (BZ) T. +39 0474 065994 F. +39 0474 065991 P.IVA: 02474540214 Für den Inhalt verantwortlich: Gerd Peintner M. info@schachermayer.it Copyright: Teilweise oder gesamte Verwendung von Text- und Bildbeiträgen bedarf der Zustimmung des Herausgebers. Eventuelle Irrtümer und Tippfehler vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung06/2018 1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) 1.1 Für die zwischen der Schachermayer Italia GmbH mit Sitz in 39031 Bruneck, Nordring 25 (in der Folge auch als „Lieferant“ bezeichnet) und dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (in der Folge auch als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) gelten ausschließlich nachstehende AGB. 1.2 Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Ebenso haben diese AGB für alle mit der Ausführung der Leistung verbundenen Nebenarbeiten Geltung. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden. 1.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen gehen nur dann vor, wenn sie schriftlich in der Auftragsbestätigung oder in gesondert ausgehandelten Verträgen zugesichert wurden. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mündliche Vereinbarungen, allgemeine Geschäftsbedingungen und Formblätter des Kunden sind in keinem Fall Vertragsbestandteil. 1.4 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a) des Verbrauchergesetzes, treten die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergesetzes anstelle der Regelung in den AGB in Kraft. Die mit dem Verbrauchergesetz nicht unvereinbaren übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben unberührt. 2. Vertragsabschluss 2.1 Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden; technische Auskünfte oder Lösungsvorschläge des Lieferanten, wie Beschreibungen, Proben oder Muster, gelten nur als Demonstration und sind ebenso ohne Gewähr. Gleiches gilt, wenn der Lieferant aufgrund einer Bestellung des Kunden nur eine vorläufige Auftragsbestätigung ausstellt. 2.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der dem Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt. 2.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung. 3. Lieferung 3.1 Sollte keine andere ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung getroffen worden sein, so gilt so die ab Werk-Lieferung (ex works; entsprechend den Incoterms) als vereinbart. 3.2 Auch wenn der Lieferant vertraglich die Zulieferung der Ware übernimmt, bleibt Erfüllungsort das Werk des Lieferanten oder das ausdrücklich in der Auftragsbestätigung benannte Auslieferungslager. 3.3 Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anlieferungsstraße auch mit schwerem Lastzug befahrbar ist. Auch wenn der Lieferant vereinbarungsgemäß die Lieferung übernimmt, trägt der Kunde sämtliche Transport- und Verpackungskosten (Zustellgebühr). 3.4 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten nicht unverzüglich innerhalb einer Frist von 7 Werktagen vom Kunden abgeholt wird. Jegliches Risiko geht ab dieser Frist auf den Kunden über. 3.5 Die Ware wird gegen Transportschäden und –Verluste nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und auf dessen Rechnung versichert. 3.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Vertragskonformität der Ware unverzüglich zu überprüfen. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt. 3.7 Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Lieferanten mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und vom Lieferanten zur Bestätigung der Mangelrüge gegenzuzeichnen. 3.8 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht mit der Meldung der Versandbereitschaft oder nach Maßgabe der zur Anwendung gelangenden Klausel der Incoterms auf den Kunden über. 3.9 Bestimmte Waren (wie etwa Türen oder sonstige sperrige Waren) werden den Kunden auf eigens angefertigten Lademittel (Spezialpaletten, Rolltainer etc.) geliefert. Diese Lademittel stehen im Eigentum des Lieferanten und werden vom Lieferanten zurückgenommen. Diese Lademittel sind vom Kunden bis zur Abholung durch den Lieferanten entsprechend zu verwahren und auf Anforderung auszufolgen. Bei Nichtrückgabe bzw. Beschädigung werden die Kosten dieser Lademittel an den Kunden weiterverrechnet 4. Annahmeverzug 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung am Erfüllungsort und gegebenenfalls entsprechend der im Vertrag vereinbarten Klausel der Incoterms abzunehmen. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Lieferung oder der Umstand, dass der Kunde nicht in der Lage war, die Lieferung zu prüfen, berechtigen ihn nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben. 4.2 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug (insbesondere wegen Nichtübernahme nach Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten), so wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder (i) beim Lieferanten oder bei einem Dritten eingelagert oder (ii) an den Kunden versendet. Erfolgt die Einlagerung beim Lieferanten, so ist dieser berechtigt, eine Gebühr zu verlangen, die jener eines öffentlichen Lagerhauses entspricht. Eine Haftung des Lieferanten für die Verschlechterung oder den Untergang der bei ihm gelagerten Ware trifft den Lieferanten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon unberührt bleiben die Rechte des Lieferanten nach Art. 1517 und 1518. 4.3 Nimmt der Kunde die Ware unbegründet ganz oder teilweise nicht ab, kann der Lieferant (i) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder (ii) Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehren. 5. Höhere Gewalt Dem Lieferanten können Fälle höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder vom Lieferanten nicht beeinflussbare Behinderungen, wie Streiks, Verkehrsstörungen, Krieg, Brände, Explosionen, Erdbeben, mangelnde Lieferung von Materialien, die für die Produktion notwendig sind, sowie mangelnde Ermächtigungen und Lizenzen usw. nicht vorgehalten werden. Sie befreien den Lieferanten für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind. 6. Lieferzeiten 6.1 Bei allen Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben, andernfalls sie ausdrücklich schriftlich als unaufschiebbar vereinbart werden müssen und beginnen mit (i) Zugang der Auftragsbestätigung des Lieferanten beim Kunden oder (ii) bei Fehlen der Auftragsbestätigung mit der Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten beim Kunden. Enthält das vom Kunden angenommene Angebot des Lieferanten oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten oder die dem Kunden zugestellte Auftragsbestätigung bereits einen Liefertermin anstatt einer Lieferfrist, so gilt diese und geht den Regelungen in (i) und (ii) vor. Sollt ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten werden oder innerhalb dieser Frist die Ware in geringerer Menge geliefert werden, so befindet sich der Lieferant in Verzug und hat der Kunde eine mindestens 6-wöchige Nachlieferungsfrist für die verspäteten Waren zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist mitgeteilt hat. 6.2 In Gang gesetzten Liefertermine nach Punkt 6.1 werden durch die nachfolgend angeführten Umstände unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes fort: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag, Aussetzung, Unterbrechung oder Verzug des Vorlieferanten mit der Belieferung des Lieferanten, technische Gebrechen an Produktions- und Transportanlagen und alle Fälle höherer Gewalt nach Punkt 5. 6.3 Dauert einer der in Punkt 6.2 genannten Gründe länger als zwei Monate, so sind sowohl der Lieferant als auch der Kunde berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen. Dieses Recht steht dem Kunden nicht zu, wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat. 7. Teillieferungen Dem Lieferanten sind, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde, Teillieferungen, die vom Kunden abzunehmen und zu zahlen sind, gestattet. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine Auflösung des Vertrages hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teillieferungen auf, es sei denn, dass der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages auch die bereits ausgeführten Teillieferungen erfasst. 8. Gewährleistung 8.1 Nach Übergabe der Ware haftet der Lieferant für Mängel im Sinne des Gesetzes. 8.2 Warenbeschreibungen in einer Werbung oder in sonstigen öffentlichen Äußerungen stellen keine Beschreibung der Qualität der Ware dar. Hat der Kunde ein Muster erhalten, so ist die Ware vereinbarungsgemäß, wenn sie dem Muster entspricht. 8.3 Für Ware, die als mindere Qualität, wie zum Beispiel „Zweite Wahl“ bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind. 8.4 Abweichungen in Maß, Gewicht oder Qualität sind im Rahmen der vereinbarten oder im Land des Lieferanten bestehenden Normen zulässig. Das gleiche gilt für die üblichen Toleranzen bei der Ermittlung der Quantitäten nach rechnerischen Grundsätzen. 8.5 Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen der Ware wird keine Gewähr geleistet. 8.6 Sollten Dritte die an Kunden gelieferten Waren produziert haben und eine längere als vom Gesetz vorgegebenen Gewährleistungsfrist vorgesehen haben, so wird letztere auch dem Kunden eingeräumt. Eine Mängelbehebung führt nicht zu deren Verlängerung. 8.7 Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung oder Rügen wegen erkennbaren Mängeln sind unverzüglich nach Übergabe der Ware schriftlich mitzuteilen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen, nach Entdeckung zu rügen. Gewähr ist nicht zu leisten, wenn zum Zeitpunkt des Vertrages der Käufer die Mängel der Sache kannte; ebenso wenig ist sie nicht zu leisten, wenn die Mängel leicht erkennbar waren, es sei denn, dass in diesem Fall der Verkäufer schriftlich erklärt hat, dass die Sache frei von Mängeln ist. 8.8 Die Haftung durch den Lieferanten besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einen Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. 8.9 Im Falle der rechtzeitigen Mängelrüge ist der Lieferant ausdrücklich berechtigt, in einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben oder das Produkt mit einem gleichwertigen zu ersetzen. Der Lieferant ist zu mehreren Verbesserungsversuchen berechtigt. 8.9.1 Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dem Lieferanten vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden sind Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten möglich, wobei der Lieferant sofort zu verständigen ist. Die Gewährleistung wird ebenfalls unwirksam, falls die Ware unsachgemäß oder für ungemäße Verwendung gebraucht wird. 9. Erklärungen des Herstellers 9.1 Garantieerklärungen begründen, auch wenn sie vom Lieferanten weitergegeben werden, nur Ansprüche gegenüber dem Hersteller. 9.2 Der Lieferant haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung (indicazioni sull’utilizzo), Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen (istruzioni per l’uso) enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers oder des Importeurs, sofern der Lieferant nicht auch selbst Importeur ist. Die etwaige Betriebsgewährleistung des Lieferanten nach Art. 1512 Z.G.B. muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. 10. Schadenersatz 10.1 Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass dem Lieferanten Gelegenheit zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde. 10.2 Soweit der Lieferant technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 11. Preise und Zahlungsbedingungen 11.1 Die Preise des Lieferanten gelten, soweit nicht weiters vereinbart wurde, ab Werk oder ab dem im Angebot, in der schriftlichen Auftragsvorlage des Lieferanten oder in der dem Kunden übermittelten Auftragsbestätigung genannten Auslieferungslager, ohne Verpackung, ohne Transportversicherung, ohne Fracht- und Montagekosten. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht in den Preisen enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet. Für die Lieferung von Kleinstmengen erfolgt die Verrechnung von Zuschlägen zur Abgeltung des Mehraufwandes. 11.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, vom Kunden - auch noch vor Durchführung der Lieferung – Akonto- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. 11.3 Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. 11.4 Die Preise des Lieferanten sind nach den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialspesen erstellt; erhöhen sich diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auftragsausführung von mehr als 20%, ist der Lieferant berechtigt, (i) diese Erhöhungen auf den Kunden zu überwälzen oder (ii) vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt bei anderen vom Lieferanten unbeeinflussbaren Erhöhungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife. 11.5 Alle Preise sind auf den Zeitpunkt des vom Lieferanten an den Kunden übermittelten Angebots oder den Zeitpunkt der Unterfertigung der schriftlichen Auftragsvorlage durch den Kunden abgestellt. In Ermangelung eines Angebots oder einer schriftlichen Auftragsvorlage oder der vom Lieferanten an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung oder in Ermangelung einer Auftragsbestätigung gilt jener Preis, der zum Ende des vorangegangen Monats vor Lieferung Gültigkeit hatte. 11.6 Ist die Lieferung mehr als zwei Monate nach der Vertragsschließung zu erbringen oder findet die Lieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat (also insbesondere aus den in Punkt 5 genannten Gründen) später als zwei Monate nach der Vertragsschließung statt, so kann der Lieferant den zu diesem Zeitpunkt in der Preisliste ausgewiesenen Preis anstelle des ursprünglich bestimmten Preises begehren. Der Lieferant hat Anspruch auf eine Anpassung des Preises bis zur Lieferung (i) bei einer Änderung der Wechselkurse und (ii) bei Mehrkosten, die durch eine unvollständige Ladung, Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtungs- und Transportverhältnisse und (iii) bei einer Änderung des Transportweges aus Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, und (iv) bei einer Änderung der Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren, soweit der Lieferant die Versendung (Punkt 3) selbst vorgenommen hat. Die Anpassung des Preises hat entsprechend der Änderung dieser Kostenbestandteile und im Verhältnis ihres Anteils am Preis zu erfolgen. 11.7 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Rechnungen des Lieferanten sind im Zeitpunkt der Lieferung, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob der Kunde Gelegenheit hatte, die Lieferung zu kontrollieren oder ob er Mängel und Schäden an der Lieferung geltend macht. Wird in Teilen geliefert, so ist der Lieferant zur Legung von Teilrechnungen berechtigt. Der Lieferant hat das Recht, Vorauszahlungen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen. 11.8 Skonti stehen dem Kunden nur dann zu, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Verzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinfällig. 11.9 Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. Eine abweichende Widmung der Zahlung durch den Kunden ist unwirksam. 11.10 Falls die Zahlungstermine überschritten werden, lösen sie den Verzug des Kunden aus. Für den Fall eines vom Kunden zu verantwortenden Zahlungsverzuges findet das Gstvd. 231/2002 Anwendung. Zudem ist der Lieferant berechtigt, die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren. 11.11 Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten. 12. Eigentumsvorbehalt Es findet der Art. 11 GvD 231/2002 Anwendung. 13. Datenschutz + Newsletter 13.1 Wir nehmen den Schutz der Daten unserer Kunden sehr ernst. Zu sämtlichen datenschutzrechtlichen Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinie, abrufbar unter www.schachermayer.it/de/datenschutz . Für die Bestellung unseres Newsletters ist – sofern keine Geschäftsbeziehung besteht - die Einwilligung notwendig, diese kann durch Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens erteilt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax, Online-Formular oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden. 14. Allgemeines 14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Ergeben sich Lücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 14.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Der Lieferant seinerseits ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten. 14.3 Handlungen oder Unterlassungen des Herstellers, des Vorlieferanten oder des Beförderers sind dem Lieferanten nicht zuzurechnen. 14.4 Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Bildmaterial, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten. Dies gilt auch dann, wenn diese online verfügbar sind. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung bedarf der ausdrücklichen vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Fehlt diese Zustimmung und liegt auch nur eine der genannten Nutzungsarten vor, ist der Lieferant berechtigt, ein einmaliger Betrag von 25 % der Planungs- bzw. Herstellungskosten oder der Kostenvoranschlagssumme zu verlangen, und zwar unabhängig davon, ob es sich beim verletzten Werk um ein Werk nach dem Urheberrechtsgesetz handelt oder nicht. Schachermayer Italia GmbH Ergänzende Geschäftsbedingungen der Schachermayer GmbH – SICHERHEITSTECHNIK UND MONTAGEN 1. Allgemeines Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte, Vereinbarungen und Vertragsverhältnisse und vorvertragliche Verhältnisse im Zusammenhang mit der von der Schachermayer GmbH angebotenen Dienstleistungen und Warenlieferungen betreffend Sicherheitstechnik und ergänzen in diesem Bereich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Schachermayer GmbH, diese sind unter www.schachermayer.at/agb/ abrufbar. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelnen ausdrücklich schriftlich für den Einzelfall vereinbart wurden. Diese Geschäftsbedingungen umfassen sämtliche über den bloßen Verkauf beziehungsweise der Lieferung von Waren aus dem Bereich Sicherheitstechnik ergänzenden Leistungen wie beispielsweise und nicht ausschließlich Montageleistungen, schließtechnische Überprüfungen sowie schließtechnische Gebäudeplanung, Wartung, Service und Störungseinsätze sowie Beratungsleistungen und Softwareinstallation. Durch die Erteilung eines in den Geltungsbereich dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen fallenden Auftrages werden vorliegende ergänzende Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen und abrufbaren Fassung angenommen. 2. Technische Unterlagen Sämtliche durch die Schachermayer GmbH bzw. in deren Auftrag erstellten technischen Unterlagen, Produktionsbeschreibungen, Pläne sowie Anleitungen bleiben im geistigen Eigentum der Schachermayer GmbH und hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf deren Ausfolgung. Die Schachermayer GmbH behält sich Änderungen von technischen Daten, Abmessungen und Maßen je nach Gegebenheit ohne jede weitere Ankündigung ausdrücklich vor. Die im Falle einer Planung der Schließanlage durch die Schachermayer GmbH an den Auftraggeber übermittelten Dokumente der Projektierung, Schließpläne, Anlagenpläne und sonstige technische Unterlagen sind durch den Auftraggeber binnen 5 Tagen nach Übermittlung zu prüfen und freizugeben, eine spätere Änderung ist nur nach technischer Möglichkeit auf Kosten des Vertragspartners möglich. Eine etwaige zugesicherte Lieferzeit verlängert sich durch die Dauer der Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber. 3. Preise/Zahlungsbedingungen Die Preise für die über die Warenlieferung hinausgehenden Dienstleistungen werden anhand der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preislisten kalkuliert. Reisekosten und Spesen werden zu den jeweiligen der Schachermayer GmbH festgelegten Reisesätzen in Rechnung gestellt, Übernachtungen der Montagetechniker nur insoweit, als die Unterbringung nicht auf Kosten des Auftraggebers erfolgt. Die für die Montage notwendige Ware wird umgehend nach Lieferung Ex Works in Rechnung gestellt und ist gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der konkret vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen, dies unabhängig von vereinbarten Montage- oder Inbetriebnahme-Terminen. Die durchgeführten Montagearbeiten bzw. sonstige Dienstleistungen werden nach Abnahme des Gewerkes verrechnet. Sollten sich bei einer geplanten Montage beziehungsweise sonstigen Dienstleistung die Notwendigkeit weiterer, nicht von der ersten Auftragsbeschreibung umfassten Leistungen ergeben, so werden diese nach den für das Vertragsverhältnis geltenden Preislisten ergänzend verrechnet. Natur und Umfang der Dienstleistungen der Schachermayer GmbH sind in der Auftragsbestätigung umschrieben, wobei Grundlage dieser die Angaben des Auftraggers sind, welche dieser mit Freigabe des Auftrags bestätigt. Darüber hinausgehende Leistungen, die vom Vertragspartner beauftragt oder im Zuge der Montagearbeiten notwendig werden, werden gesondert verrechnet. 4. Lieferung/Liefertermine Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unversichert, die Kosten einer auf Kundenwunsch erfolgten Versicherung sind, ebenso wie die grundsätzlichen Kosten für Verpackung und Transport, vom Auftraggeber zu tragen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass im Falle einer Nachbestellung einfacher Schlüssel diese nach Wahl der Schachermayer GmbH entweder mit der Post oder mit einem Zustelldienst versendet werden können, und Gefahrenübergang mit Übergabe der verpackten Schlüssel an den Frachtführer auf den Auftraggeber stattfindet, Schachermayer haftet nicht für die Beschädigung, den Verlust oder Diebstahl der Schlüssel nach dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer. Im Übrigen wird auf die bestehenden AGB verwiesen. 5. Montage, Vorarbeiten des Vertragspartners Die für die Montage der gewählten Sicherheitstechnik notwendigen Vorbereitungsarbeiten bzw. Vorarbeiten für die Durchführung der Montage sind vom Auftraggeber so vorzunehmen, dass die Montage nach Ankunft des Montagepersonals umgehend begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Auftragnehmer durchgeführt werden kann, andernfalls Schachermayer sich das Recht vorbehält, den Montagetermin zu verschieben, und die dadurch entstandenen Mehr- oder Wartekosten an den Auftraggeber zu verrechnen, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz. Die Schachermayer GmbH weist darauf hin, dass grundsätzlich im Bereich Sicherheitstechnik keine Tischler-, Schlosser-, Trockenbau- oder Elektrikerarbeiten übernommen werden, sondern diese Arbeiten, soweit sie für die Montage notwendig sind, vor Montagebeginn abgeschlossen sein müssen. Anders lautende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich vereinbart und schriftlich von der Schachermayer GmbH bestätigt werden. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorab gelieferte Ware vor Staub, Schmutz und Nässe geschützt und ordnungsgemäß gelagert wird, sämtliche notwendige Hilfestellungen, wie etwa Baustrom, ein versperrbarer Lagerraum Wasser, Unterlagen, Pläne, etc. sind vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Vertragspartner dafür zu sorgen, dass die Zugänglichkeit der Baustelle zum vereinbarten Termin gegeben ist, sowie, dass ein Bevollmächtigter der Vertragspartners bei Abschluss der Arbeiten zur Abnahme verfügbar ist. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass sämtliche notwendige (behördliche) Bewilligungen, behördliche Auflagen, brandschutztechnische Beurteilungen rechtzeitig vor Montagebeginn eingeholt werden. Im Falle der auf Kundenwunsch vorgenommenen Bearbeitung von klassifizierten Brandschutztüren gilt vorausgesetzt, dass diese nicht mehr die Funktionalität als Brandschutztür aufweist und durch den Vertragspartner nicht mehr als solche verwendet wird. Eine gegenteilige Vereinbarung hat ausdrücklich schriftlich zu erfolgen. 6. Stornobedingungen Montagetermine Montagetermine, die vom Auftraggeber kurzfristig abgesagt werden, führen zu der Verrechnung von Stornogebühren, konkret werden bei einer Absage des Montagetermins nachstehende Beträge fällig: - ab einem Monat vor den geplanten Montageterminen pauschal 150.-€; - ab einer Woche vor dem Montagetermin pauschal 300.-€ ; 7. Montagemängel Im Zuge der Montage auftretende Mängel sind vom Auftraggeber auf dem Lieferschein bzw. der Arbeitsbestätigung schriftlich zu verzeichnen, anderenfalls gilt das Werk als mangelfrei abgenommen, wobei für durch unzureichende Baustellenvorbereitung entstehende Mängel durch die Schachermayer GmbH nicht gehaftet wird, ebenso wenig für solche, die durch Verarbeitung, Vorbereitung bzw. Einbau der bereits gelieferten Komponenten durch Dritte entstehen. Ein Montagemangel berechtigt den Vertragspartner nicht, die Arbeiten selbst durchzuführen bzw. von Dritten durchführen zu lassen. Nach erfolgter Feststellung eines Mangels ist der Schachermayer GmbH die Möglichkeit zu gewähren, diesen zu beheben, eine Preisminderung wird erst nach 3-maliger Mängelbehebungsversuchen gestattet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Zuge der Arbeiten auch bei sorgfältiger Durchführung zu geringfügigen Beschädigungen, wie etwa Kratzern, Absplitterungen, Bohrlöchern, Dellen, Schrammen und ähnlichen kommen kann, wofür jegliche Haftung der Schachermayer GmbH im Rahmen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. 8. Software Die Schachermayer GmbH weist darauf hin, dass bei elektronischer Sicherheitstechnik die Firmware stets beim Hersteller des Systems verbleibt. Dem Vertragspartner wird durch den Kauf das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, persönliche, nicht unterlizenzierbare und auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht übertragen, die eingesetzte Software in unveränderter Form zu benutzen. Die Nutzungsrechte und Ansprüche des Auftraggebers richten sich ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, die Übernahme einer Haftung oder Gewährleistung für die Software des Herstellers durch Schachermayer wird ausgeschlossen. Die vom Hersteller vorgeschriebenen Systemkomponenten und Hardwareanforderungen, die Infrastruktur der EDV samt entsprechender Hardware und Betriebssystem sowie die geforderte Netzwerkumgebung sind vorab vom Vertragspartner bereit zu stellen. Etwaige vom Hersteller vorgegebene Software- und Sicherheitsupdates sind vom Vertragspartner zu installieren. 9. Wartung Die Schachermayer GmbH nimmt entsprechend des Auftragsverhältnisses Wartungsarbeiten an, wobei sich der Umfang nach der jeweiligen Einzelvereinbarung richtet. Festgehalten wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass keine 24-Stunden-Hotline zur Verfügung steht, sondern die Wartungsarbeiten zu den üblichen Geschäftszeiten (werktags) der Schachermayer GmbH durchgeführt werden. Notwendige und beauftragte Wartungsarbeiten nach Abnahme des Gewerks sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach der jeweils gültigen Preisliste verrechnet. Im Rahmen der Leistungserbringung kann es in Folge von unvermeidbaren und von Schachermayer nicht zu vertretenden Ereignissen sowie betriebsnotwendigen Wartungsarbeiten zu unvermeidbaren Unterbrechungen kommen. Downloads AGB IT AGB IT STM
Arbeiten bei Schachermayer Wir sind stolz auf unsere Tradition und handeln zukunftsorientiert mit Weitblick. Unser Familienunternehmen besteht in Österreich seit über 180 Jahren und ist heute als Großhändler und Dienstleister europaweit tätig. Über 2.000 Mitarbeiter sind europaweit bei uns beschäftigt und gestalten aktiv das Unternehmen mit. Sie verstehen ihr Handwerk und sind das Fundament für unseren Erfolg – damals, heute und morgen. Unsere Kunden sind Gewerbetreibende aus der Holz-, Metall-, und Glasverarbeitung sowie Industrie- und Handelsunternehmen. Wir unterstützen sie mit durchdachten Dienstleistungen und einem umfangreichen Produktsortiment im Umsetzen ihrer Projekte. Fachausbildung und Weiterbildung "START" Schachermayer-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen entsprechend der Anforderungen des Marktes und technischen Eigenheiten des Sortiments bzw. ihres Fachgebietes ständig dazu. Schachermayer fördert einen systematischen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innen- und Außendienst. Fähigkeiten werden mit Hilfe von Schulungen und Seminaren weiterentwickelt. Mitarbeiterfamilie über Generationen Die Mitglieder der Unternehmerfamilie Schachermayer schreiben bereits in sechster Generation die Erfolgsgeschichte des Unternehmens und setzen dabei auf langjährig bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele ehemalige und aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfehlen ihren Töchtern, Söhnen oder sogar Enkeln und Verwandten "ihr" Unternehmen zur Berufsausübung.
Wir möchten Ihnen bestmöglichen Kundenservice bieten und freuen uns über Ihre persönliche Nachricht. Über das allgemeine Kontaktformular können Sie – unabhängig von den Öffnungszeiten – Ihr Anliegen an uns senden. Die Informationen werden an die zuständige Anlaufstelle im Unternehmen weitergeleitet und möglichst rasch bearbeitet. Pflichtfelder sind mit * markiert.
Familienunternehmen in 6. Generation Auf Basis der mehr als 180-jährigen Familientradition führen seit 2008 Gerd und Josef Schachermayer die Unternehmensgruppe: Gerd Schachermayer ist verantwortlicher Geschäftsführer von Schachermayer, Josef Schachermayer von Rechberger. Unter ihrer Führung wird laufend in nachhaltigen Um- und Ausbau der beiden Unternehmen investiert, zudem werden die Niederlassungen national und international regelmäßig modernisiert. Die nachhaltige Kundenorientierung steht im Mittelpunkt, dafür wird unter Gerd Schachermayers Leitung auch das Dienstleistungsangebot erweitert. Aktuell führen die beiden Brüder das Familienunternehmen in der sechsten Generation. Großhändler für technische Produkte Wir verfügen über langjährige Branchenerfahrung und eine große Sortimentsauswahl an technischen Produkten und Designlösungen. Unsere hohe Serviceorientierung in der Kundenbetreuung können wir mit einem starken Mitarbeiterteam am Markt umsetzen. Europaweit betreuen wir Gewerbetreibende aus der Holz-, Glas- und Metallverarbeitung, Industrieunternehmen sowie Handelsbetriebe. Gerne unterstützen wir auch Sie mit unserem umfangreichen Produktsortiment in der Projektumsetzung. Über 100.000 Lagerartikel stehen unseren Kunden im Webkatalog zur Verfügung: Möbelbeschläge, Befestigungstechnik, Baufertigteile, Lagertechnik, Metalle, Werkzeuge, Chemisch-Technische-Produkte, Küchengeräte, Spülen, Armaturen und Sanitär, Holzbearbeitungs- und Metallbearbeitungsmaschinen. Zum Webkatalog Als Dienstleister dem Kunden verbunden Unsere Kunden haben Zugriff auf ein enormes Sortiment, profitieren von modernen Logistikstrukturen, vergleichen und bestellen praktisch über den Webshop oder nutzen die Fachberatung durch unsere Innen- und Außendienstmitarbeiter in ganz Österreich. Apropos Beratung: Unser Expertennetzwerk in den Fachabteilungen unterstützt auch bei komplexen Anwendungen und Spezialfragen. Individuelle Lösungen und eine rasche Umsetzung stehen dabei im Vordergrund. Wir unterstützen Sie mit unseren Dienstleistungen in den Bereichen Verkauf, Prozesse, Fertigung, Logistik und Maschinen. Das verschafft Ihnen Zeit für das Wesentliche. Überzeugen Sie sich von unserem Dienstleistungsangebot. Regional verwurzelt & europaweit tätig Kennen Sie die Yellow-City in Linz? So nennen viele langjährige Kunden unsere Unternehmenszentrale mit 6.000 qm großer Beratungswelt im Linzer Industriegebiet. Moderne Schauräume und beste Kundenberatung finden Sie zudem in Wien, St. Pölten, Graz, Villach, Rankweil, Innsbruck und Salzburg. Ein länderspezifisches Angebot steht unseren Kunden in den Niederlassungen in Ungarn, der Tschechischen Republik, Slowenien, Slowakei, Kroatien, Polen, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Rumänien, Italien und Deutschland zur Verfügung. Übrigens, aus der "Yellow-City" entstand unser Hashtag #helloyellow. Folgen Sie uns auch online - wir sind multimedial für Sie da! Kontakt und Anfahrt zu allen Standorten
Kunde werden Mit der Eingabe Ihrer Unternehmensdaten können Sie sich über dieses Formular als Neukunde registrieren. Onlineshop-Zugang Als bestehender Kunde erhalten Sie über dieses Formular Ihren persönlichen Onlineshop-Zugang. Kontakt für Bewerber Sie möchten sich in unserem Familienunternehmen bewerben? Einblicke ins Unternehmen und alle Infos rund um Ihre Bewerbung finden Sie hier. Allgemeiner Kontakt Nutzen Sie dieses Formular für allgemeine Anfragen. Ihr Anliegen wird intern an die zuständige Abteilung weitergeleitet.
Wir sind Großhändler und richten unser Angebot an Gewerbe-, Industrie- und Handelsunternehmen. Nach Ihrer Registrierung als gewerblicher Kunde können Sie unser Angebot in vollem Umfang nutzen. Zum Anlegen einer Kundennummer, füllen Sie das folgende Formular bitte vollständig aus. *Felder sind Pflichtangaben. Ihre Daten werden geprüft und in 1-2 Werktagen erhalten Sie von unserem Team eine Rückmeldung.