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Eineinhalb Jahre mussten Aussteller und Besucher auf ein großes Messeevent im Wohntrendbereich in Österreich warten. Am 6. Oktober hat das Warten nun ein Ende: Unter strengen COVID-Maßnahmen öffnet die Salzburger Messehalle ihre Pforten, um den Besuchern einen bunten Mix aus den verschiedensten Bereichen zu bieten: Accessoires, Arbeitsplatten, Armaturen, Innenausbau, Dienstleistungen, Dunstabzüge, Elektrogeräte, Licht, Institutionen, Küchenmöbel, Bad- und Essmöbel, Wohn-, Polster- und Schlafmöbel, Softwareentwicklung und IT, Spülen, Stühle und Tische, Verbände, Zubehör für Tischler sowie attraktive Konsumgüter rund um Küche und Wohnen. Die neue moderne Messehalle in Salzburg bietet genügend Raum für Aussteller und Besucher, weitere Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen werden nach den Vorgaben der Bundesregierung umgesetzt. So sorgt ein Hochleistungs-Zuluftsystem für permanente Frischluftzufuhr. Zwei Welten Schachermayer ist in diesem Jahr mit mehreren Plattformen vertreten. Ein Kommunikations- und Infostand mit Bar und kulinarischer Bewirtung setzt den Schwerpunkt im Bereich C.online. Zudem gibt es hier die Möglichkeit, sich über den beliebten Raumplaner zu informieren. Der Schwerpunkt wird 2021 auf die zahlreichen Design-Möglichkeiten von C.online-Produkten gelegt. Daniel Sima, Leiter der Fachabteilung Möbelbeschläge & C.online: „C.online bietet so viele Arten der Gestaltung, die einem oft nicht auf Anhieb bewusst sind. Da zaubern unsere Produzenten wirklich oft Unglaubliches. Mit unseren Schau-Wohnwelten möchten wir den Besuchern zeigen, dass es etwa im Bereich Dekore eine sehr große Auswahl gibt und der Fantasie eigentlich keine Grenzen gesetzt sind.“ In einem zweiten Bereich präsentiert Schachermayer ein großes Sortiment an Türen, zudem kann man sich einer eigens aufgebauten Küche und einem Bad über alle Produkte aus den Bereichen Möbelbeschläge sowie Küchenausstattung und Bad- und Sanitärartikel informieren. Ein Lichtbereich zeigt die breite Palette an Möglichkeiten, mit Beleuchtung ein eigenes Ambiente erzeugen zu können. Petra Gattinger, Leiterin der Abteilung Events, Messen, Schauraumgestaltung: „In unseren Wohnwelten sind ausschließlich Produkte, die es bei uns zu erwerben gibt, verarbeitet. Das beginnt bei Geräten über Schränke und geht bis zu Küchenfronten oder Schlaflösungen.“ Digitale Welt Bereits im Frühjahr konnten Messebesucher online die ersten Trends der möbel austria / küchenwohntrends im digitalen Messeformat bestaunen. 131 Aussteller brachten Einblicke in ihre Wohnwelten, das neu entwickelte, virtuelle B2B-Event war mit vielfältigen Produktgruppen, attraktiven Neuheiten und Themenwelten exakt auf die Bedürfnisse der Experten aus der Einrichtungs- und Küchenbranche zugeschnitten. Über 7.400 Besuche wurden auf den Präsentationen der Aussteller gezählt, über 1.600 Besucher verzeichneten mehrmalige Visits. Auch im Herbst wird es parallel zur analogen Messe ein digitales Format geben: Bereits ab zwei Tage vor Messestart, dem 4. Oktober 2021, wird die Fachmesse im Salzburger Messezentrum vom Digital-Event begleitet. Wolfgang Maureder freut sich auf das Doppel im Herbst: „Die gesamte Branche freut sich auf beide Veranstaltungen, denn das Live-Erlebnis, die Wohnwelten wirklich mit eigenen Augen sehen und sich direkt inspirieren lassen zu können, kann man in einer rein digitalen Version nur schwer ersetzen.“ Die Messe richtet sich vor allem an Architekten, Innenarchitekten, Experten aus den Bereichen Elektro-, Küchen- und Möbelhandel, Tischler oder Industrie. Schwerpunkt der heurigen Messe ist das Thema „Smart Home“ mit einem Wohnraum, der mitdenkt oder Küchengeräten, die sich intelligent vernetzen und den Alltag erleichtern. küchenwohntrends & möbel austria 2021 6. bis 8. Oktober 2021 Messezentrum Salzburg jeweils 9 bis 18 Uhr 4. bis 8. Oktober 2021 Online-Messe Mehr Information: küchenwohntrends Mehr Information: möbel austria (Autor: Sabine Blattner, 28.07.2021 )
Als im Mai 2017 mit den vorbereitenden Baumaßnahmen begonnen wurde, freuten sich die Linzer bereits auf die neue, erweiterte Autobahnbrücke. Im vollen Bewusstsein, dass es einige Jahre dauern würde, bis die Brücke auch für den Verkehr freigegeben wird. Dieser Tag rückt mit großen Schritten näher und die Vorfreude wird größer. Aktuell werden Abdichtungsarbeiten an allen neuen Teilen der Brücke vollzogen. Unmittelbar danach folgt der Asphaltierungstrupp und stellt sicher, dass die Fahrbahn für den Verkehr einwandfrei vorbereitet ist. Danach folgen die letzten Ausbauten wie Lärmschutzwände und Geländer, bevor die Brücke dann vorraussichtlich im Herbst 2020 freigegeben werden kann. Daten & Fakten: 7.800 Tonnen Stahl wurden für die neuen Brücken verbaut, der Eiffelturm in Paris besteht aus 7.300 Tonnen Stahl die Auffahrt zur Hafenstraße, von Freistadt kommend, führt drei Stockwerke hoch über die bestehende Brücke auf die neue Bypassbrücke jeder einzelne Brückenpfeiler in der Donau steht auf 25 Pfählen, die 14 Meter in den Boden unter der Donau ragen 720 Pfähle aus Stahlbeton erreichen teilweise eine Länge von über 30 Metern, um das Gewicht in den Boden abzuleiten neun verschiedene Verkehrsführungen wurden bis zum Ende der Bauarbeiten 2020 eingerichtet mit 8.100 Einzelpositionen auf 4.100 Seiten und 1.300 Planbeilagen ist das Leistungsverzeichnis sehr umfangreich Spezielle Herausforderungen Im Laufe der gesamten Bauarbeiten gab es natürlich einige anspruchsvolle Momente, in denen keine Fehler passieren durften. „Das Einschwimmen und die Montageplanung waren elementare Punkte, die viel Zeit, Vorbereitung und Ressourcen in Anspruch genommen haben. Eine exakte Planung ist dabei von größter Bedeutung, da wir praktisch keine Toleranz für Fehler hatten. Gleich bei den ersten Teilen an der Flussoberseite hatten wir damals noch dazu erhöhten Pegelstand mit bedeutend stärkerer Strömung. Insofern war die Durchfahrt unter der Brücke eine zentimetergenaue Feinarbeit, die sehr gut gelungen ist“, erzählt Stahl-Bauleiter DI Christian Liebig von Donges SteelTec. „Das Y-förmige Teilstück am Anschlusspunkt in Urfahr war dabei sicher das aufwendigste Problem, das es zu lösen galt. Die Geometrie des Teilstücks war sehr komplex und bedurfte somit auch langer und präziser Vorbereitung. Dieses enorme Teil perfekt positionieren zu können und dabei zehn bis zwölf Meter Hub zu überwinden, war zweifelsohne eine große Herausforderung. Aber auch ein weiteres Anschlussstück in Urfahr forderte uns ordentlich. Dieses Bauteil mit circa 300 Tonnen konnte nur über den Landweg antransportiert und mit einem sehr speziellen Klettergerüst für schwere Lasten endgültig positioniert werden. Wichtig war für uns, einfach während der Montage flexibel zu bleiben, um auf unvorhersehbare Probleme schnell und unkompliziert reagieren zu können“, ergänzt DI Liebig im Gespräch. Das gesamte Projekt konnte zur Freude aller glücklicherweise bislang ohne nennenswerte größere Unfälle über die Bühne gebracht werden. Ausblicke Bis die endgülte Freigabe für den Verkehr erfolgt, sind Zwischenlösungen geplant. So werden sukzessive fertiggestellte Teilbereiche schon teilweise freigegeben, um den Linzer Verkehr zu entlasten. „Eine ordentliche und passende Ausführung der einzelnen Gewerke war absolut essenziell. Die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Unternehmen hat sehr gut funktioniert. Es hat großen Spaß gemacht, so lösungsorientiert dieses Projekt zu verwirklichen“, ergänzt DI Liebig abschließend. (Autor: Andreas Prammer, 01.08.2020 )
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung06/2018 1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) 1.1 Für die zwischen der Schachermayer Italia GmbH mit Sitz in 39031 Bruneck, Nordring 25 (in der Folge auch als „Lieferant“ bezeichnet) und dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (in der Folge auch als „Kunde“ bezeichnet) abgeschlossenen Verträge, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Inbetriebnahmen, Montagen etc.) gelten ausschließlich nachstehende AGB. 1.2 Steht der Lieferant mit dem Kunden in längerer Geschäftsbeziehung, so gelten diese AGB auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Ebenso haben diese AGB für alle mit der Ausführung der Leistung verbundenen Nebenarbeiten Geltung. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden. 1.3 Von diesen AGB abweichende Regelungen gehen nur dann vor, wenn sie schriftlich in der Auftragsbestätigung oder in gesondert ausgehandelten Verträgen zugesichert wurden. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese vom Lieferanten ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mündliche Vereinbarungen, allgemeine Geschäftsbedingungen und Formblätter des Kunden sind in keinem Fall Vertragsbestandteil. 1.4 Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a) des Verbrauchergesetzes, treten die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergesetzes anstelle der Regelung in den AGB in Kraft. Die mit dem Verbrauchergesetz nicht unvereinbaren übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben unberührt. 2. Vertragsabschluss 2.1 Mitteilungen des Lieferanten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden; technische Auskünfte oder Lösungsvorschläge des Lieferanten, wie Beschreibungen, Proben oder Muster, gelten nur als Demonstration und sind ebenso ohne Gewähr. Gleiches gilt, wenn der Lieferant aufgrund einer Bestellung des Kunden nur eine vorläufige Auftragsbestätigung ausstellt. 2.2 Der Vertragsabschluss kommt mit der dem Kunden übermittelten Auftragsbestätigung des Lieferanten oder, bei deren Fehlen, mit der Durchführung der Lieferung an den Kunden zustande. Der Vertrag kommt jedenfalls aber auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Lieferanten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten unterfertigt. 2.3 Weicht die vom Kunden unterfertigte Auftragsbestätigung von seiner Bestellung ab, so gilt im Zweifel die Auftragsbestätigung. 3. Lieferung 3.1 Sollte keine andere ausdrückliche und schriftliche Vereinbarung getroffen worden sein, so gilt so die ab Werk-Lieferung (ex works; entsprechend den Incoterms) als vereinbart. 3.2 Auch wenn der Lieferant vertraglich die Zulieferung der Ware übernimmt, bleibt Erfüllungsort das Werk des Lieferanten oder das ausdrücklich in der Auftragsbestätigung benannte Auslieferungslager. 3.3 Vereinbarte Zulieferung setzt voraus, dass die Anlieferungsstraße auch mit schwerem Lastzug befahrbar ist. Auch wenn der Lieferant vereinbarungsgemäß die Lieferung übernimmt, trägt der Kunde sämtliche Transport- und Verpackungskosten (Zustellgebühr). 3.4 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft durch den Lieferanten nicht unverzüglich innerhalb einer Frist von 7 Werktagen vom Kunden abgeholt wird. Jegliches Risiko geht ab dieser Frist auf den Kunden über. 3.5 Die Ware wird gegen Transportschäden und –Verluste nur auf schriftliche Anordnung des Kunden und auf dessen Rechnung versichert. 3.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Vertragskonformität der Ware unverzüglich zu überprüfen. Der Kunde verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit der Lieferung zu berufen, wenn er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, zu dem er sie bei ordnungsgemäßer Prüfung hätte erkennen können, unter deren genauer Angabe schriftlich rügt. 3.7 Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu rügen und deren Art und Umfang unverzüglich schriftlich dem Lieferanten mitzuteilen bzw. noch vor Ort auf dem Liefer- oder Frachtschein detailliert zu vermerken und vom Lieferanten zur Bestätigung der Mangelrüge gegenzuzeichnen. 3.8 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht mit der Meldung der Versandbereitschaft oder nach Maßgabe der zur Anwendung gelangenden Klausel der Incoterms auf den Kunden über. 3.9 Bestimmte Waren (wie etwa Türen oder sonstige sperrige Waren) werden den Kunden auf eigens angefertigten Lademittel (Spezialpaletten, Rolltainer etc.) geliefert. Diese Lademittel stehen im Eigentum des Lieferanten und werden vom Lieferanten zurückgenommen. Diese Lademittel sind vom Kunden bis zur Abholung durch den Lieferanten entsprechend zu verwahren und auf Anforderung auszufolgen. Bei Nichtrückgabe bzw. Beschädigung werden die Kosten dieser Lademittel an den Kunden weiterverrechnet 4. Annahmeverzug 4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung am Erfüllungsort und gegebenenfalls entsprechend der im Vertrag vereinbarten Klausel der Incoterms abzunehmen. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen vertragswidriger Lieferung oder der Umstand, dass der Kunde nicht in der Lage war, die Lieferung zu prüfen, berechtigen ihn nicht, die Abnahme zu verweigern oder zu verschieben. 4.2 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug (insbesondere wegen Nichtübernahme nach Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten), so wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden entweder (i) beim Lieferanten oder bei einem Dritten eingelagert oder (ii) an den Kunden versendet. Erfolgt die Einlagerung beim Lieferanten, so ist dieser berechtigt, eine Gebühr zu verlangen, die jener eines öffentlichen Lagerhauses entspricht. Eine Haftung des Lieferanten für die Verschlechterung oder den Untergang der bei ihm gelagerten Ware trifft den Lieferanten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon unberührt bleiben die Rechte des Lieferanten nach Art. 1517 und 1518. 4.3 Nimmt der Kunde die Ware unbegründet ganz oder teilweise nicht ab, kann der Lieferant (i) nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und/oder (ii) Schadensersatz wegen Nichterfüllung begehren. 5. Höhere Gewalt Dem Lieferanten können Fälle höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder vom Lieferanten nicht beeinflussbare Behinderungen, wie Streiks, Verkehrsstörungen, Krieg, Brände, Explosionen, Erdbeben, mangelnde Lieferung von Materialien, die für die Produktion notwendig sind, sowie mangelnde Ermächtigungen und Lizenzen usw. nicht vorgehalten werden. Sie befreien den Lieferanten für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei einem der Vorlieferanten eingetreten sind. 6. Lieferzeiten 6.1 Bei allen Lieferterminen und Lieferfristen handelt es sich um unverbindliche Angaben, andernfalls sie ausdrücklich schriftlich als unaufschiebbar vereinbart werden müssen und beginnen mit (i) Zugang der Auftragsbestätigung des Lieferanten beim Kunden oder (ii) bei Fehlen der Auftragsbestätigung mit der Meldung der Versandbereitschaft des Lieferanten beim Kunden. Enthält das vom Kunden angenommene Angebot des Lieferanten oder die schriftliche Auftragsvorlage des Lieferanten oder die dem Kunden zugestellte Auftragsbestätigung bereits einen Liefertermin anstatt einer Lieferfrist, so gilt diese und geht den Regelungen in (i) und (ii) vor. Sollt ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten werden oder innerhalb dieser Frist die Ware in geringerer Menge geliefert werden, so befindet sich der Lieferant in Verzug und hat der Kunde eine mindestens 6-wöchige Nachlieferungsfrist für die verspäteten Waren zu setzen. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachlieferungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt mit Setzung der Nachlieferungsfrist mitgeteilt hat. 6.2 In Gang gesetzten Liefertermine nach Punkt 6.1 werden durch die nachfolgend angeführten Umstände unterbrochen und setzen sich erst nach Wegfall des Unterbrechungsgrundes fort: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus diesem oder einem anderen Vertrag, Aussetzung, Unterbrechung oder Verzug des Vorlieferanten mit der Belieferung des Lieferanten, technische Gebrechen an Produktions- und Transportanlagen und alle Fälle höherer Gewalt nach Punkt 5. 6.3 Dauert einer der in Punkt 6.2 genannten Gründe länger als zwei Monate, so sind sowohl der Lieferant als auch der Kunde berechtigt, durch einseitige schriftliche Erklärung den Vertrag aufzulösen. Dieses Recht steht dem Kunden nicht zu, wenn er die Unterbrechung zu vertreten hat. 7. Teillieferungen Dem Lieferanten sind, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde, Teillieferungen, die vom Kunden abzunehmen und zu zahlen sind, gestattet. Der Rücktritt vom Vertrag oder eine Auflösung des Vertrages hebt nicht den Vertrag über die bereits ausgeführten Teillieferungen auf, es sei denn, dass der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder die Auflösung des Vertrages auch die bereits ausgeführten Teillieferungen erfasst. 8. Gewährleistung 8.1 Nach Übergabe der Ware haftet der Lieferant für Mängel im Sinne des Gesetzes. 8.2 Warenbeschreibungen in einer Werbung oder in sonstigen öffentlichen Äußerungen stellen keine Beschreibung der Qualität der Ware dar. Hat der Kunde ein Muster erhalten, so ist die Ware vereinbarungsgemäß, wenn sie dem Muster entspricht. 8.3 Für Ware, die als mindere Qualität, wie zum Beispiel „Zweite Wahl“ bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind. 8.4 Abweichungen in Maß, Gewicht oder Qualität sind im Rahmen der vereinbarten oder im Land des Lieferanten bestehenden Normen zulässig. Das gleiche gilt für die üblichen Toleranzen bei der Ermittlung der Quantitäten nach rechnerischen Grundsätzen. 8.5 Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen der Ware wird keine Gewähr geleistet. 8.6 Sollten Dritte die an Kunden gelieferten Waren produziert haben und eine längere als vom Gesetz vorgegebenen Gewährleistungsfrist vorgesehen haben, so wird letztere auch dem Kunden eingeräumt. Eine Mängelbehebung führt nicht zu deren Verlängerung. 8.7 Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Lieferung oder Rügen wegen erkennbaren Mängeln sind unverzüglich nach Übergabe der Ware schriftlich mitzuteilen. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Tagen, nach Entdeckung zu rügen. Gewähr ist nicht zu leisten, wenn zum Zeitpunkt des Vertrages der Käufer die Mängel der Sache kannte; ebenso wenig ist sie nicht zu leisten, wenn die Mängel leicht erkennbar waren, es sei denn, dass in diesem Fall der Verkäufer schriftlich erklärt hat, dass die Sache frei von Mängeln ist. 8.8 Die Haftung durch den Lieferanten besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einen Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. 8.9 Im Falle der rechtzeitigen Mängelrüge ist der Lieferant ausdrücklich berechtigt, in einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben oder das Produkt mit einem gleichwertigen zu ersetzen. Der Lieferant ist zu mehreren Verbesserungsversuchen berechtigt. 8.9.1 Bei etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dem Lieferanten vorgenommenen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten, wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden sind Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten möglich, wobei der Lieferant sofort zu verständigen ist. Die Gewährleistung wird ebenfalls unwirksam, falls die Ware unsachgemäß oder für ungemäße Verwendung gebraucht wird. 9. Erklärungen des Herstellers 9.1 Garantieerklärungen begründen, auch wenn sie vom Lieferanten weitergegeben werden, nur Ansprüche gegenüber dem Hersteller. 9.2 Der Lieferant haftet nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung (indicazioni sull’utilizzo), Bedienung und Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen (istruzioni per l’uso) enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers oder des Importeurs, sofern der Lieferant nicht auch selbst Importeur ist. Die etwaige Betriebsgewährleistung des Lieferanten nach Art. 1512 Z.G.B. muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. 10. Schadenersatz 10.1 Der Anspruch auf Schadenersatz erlischt jedenfalls mit der Be- oder Verarbeitung der Lieferung oder deren Weiterverkauf, ohne dass dem Lieferanten Gelegenheit zur Prüfung der Vertragswidrigkeit gegeben wurde. 10.2 Soweit der Lieferant technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. 11. Preise und Zahlungsbedingungen 11.1 Die Preise des Lieferanten gelten, soweit nicht weiters vereinbart wurde, ab Werk oder ab dem im Angebot, in der schriftlichen Auftragsvorlage des Lieferanten oder in der dem Kunden übermittelten Auftragsbestätigung genannten Auslieferungslager, ohne Verpackung, ohne Transportversicherung, ohne Fracht- und Montagekosten. Alle Preise verstehen sich in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht in den Preisen enthaltene Lieferungen und Leistungen werden nach tatsächlichem Sach- und Zeitaufwand verrechnet. Für die Lieferung von Kleinstmengen erfolgt die Verrechnung von Zuschlägen zur Abgeltung des Mehraufwandes. 11.2 Der Lieferant behält sich das Recht vor, vom Kunden - auch noch vor Durchführung der Lieferung – Akonto- bzw. Vorauszahlungen zu verlangen. 11.3 Steuern, Vertragsgebühren, Aus- und Einfuhrabgaben sowie Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. 11.4 Die Preise des Lieferanten sind nach den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialspesen erstellt; erhöhen sich diese zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Auftragsausführung von mehr als 20%, ist der Lieferant berechtigt, (i) diese Erhöhungen auf den Kunden zu überwälzen oder (ii) vom Vertrag zurückzutreten. Dasselbe gilt bei anderen vom Lieferanten unbeeinflussbaren Erhöhungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife. 11.5 Alle Preise sind auf den Zeitpunkt des vom Lieferanten an den Kunden übermittelten Angebots oder den Zeitpunkt der Unterfertigung der schriftlichen Auftragsvorlage durch den Kunden abgestellt. In Ermangelung eines Angebots oder einer schriftlichen Auftragsvorlage oder der vom Lieferanten an den Kunden übermittelten Auftragsbestätigung oder in Ermangelung einer Auftragsbestätigung gilt jener Preis, der zum Ende des vorangegangen Monats vor Lieferung Gültigkeit hatte. 11.6 Ist die Lieferung mehr als zwei Monate nach der Vertragsschließung zu erbringen oder findet die Lieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat (also insbesondere aus den in Punkt 5 genannten Gründen) später als zwei Monate nach der Vertragsschließung statt, so kann der Lieferant den zu diesem Zeitpunkt in der Preisliste ausgewiesenen Preis anstelle des ursprünglich bestimmten Preises begehren. Der Lieferant hat Anspruch auf eine Anpassung des Preises bis zur Lieferung (i) bei einer Änderung der Wechselkurse und (ii) bei Mehrkosten, die durch eine unvollständige Ladung, Erschwerung oder Behinderung der Verfrachtungs- und Transportverhältnisse und (iii) bei einer Änderung des Transportweges aus Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, und (iv) bei einer Änderung der Frachten, Steuern, Zölle und Gebühren, soweit der Lieferant die Versendung (Punkt 3) selbst vorgenommen hat. Die Anpassung des Preises hat entsprechend der Änderung dieser Kostenbestandteile und im Verhältnis ihres Anteils am Preis zu erfolgen. 11.7 Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die in der Rechnung bezeichnete(n) Zahlstelle(n) erfolgen; Zahlungen an Vertreter oder Zusteller befreien den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Die Rechnungen des Lieferanten sind im Zeitpunkt der Lieferung, jedenfalls aber mit Zugang der Rechnung abzugsfrei zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit tritt unabhängig davon ein, ob der Kunde Gelegenheit hatte, die Lieferung zu kontrollieren oder ob er Mängel und Schäden an der Lieferung geltend macht. Wird in Teilen geliefert, so ist der Lieferant zur Legung von Teilrechnungen berechtigt. Der Lieferant hat das Recht, Vorauszahlungen oder eine Sicherstellung der Zahlung zu verlangen. 11.8 Skonti stehen dem Kunden nur dann zu, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Skontonachlässe aus bereits bezahlten Teilrechnungen werden bei Verzug mit weiteren Teilrechnungen oder der Gesamtrechnung hinfällig. 11.9 Besteht eine Mehrzahl fälliger Forderungen, so werden Zahlungen des Kunden jeweils auf die älteste Forderung angerechnet. Bezogen auf die einzelnen Forderungen werden zuerst die mit der Betreibung der Forderung verbundenen Kosten, dann die Zinsen und zuletzt das Kapital getilgt. Eine abweichende Widmung der Zahlung durch den Kunden ist unwirksam. 11.10 Falls die Zahlungstermine überschritten werden, lösen sie den Verzug des Kunden aus. Für den Fall eines vom Kunden zu verantwortenden Zahlungsverzuges findet das Gstvd. 231/2002 Anwendung. Zudem ist der Lieferant berechtigt, die Auflösung des Vertrages ganz oder in Teilen zu begehren. 11.11 Der Kunde ist ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung durch Aufrechnung mit anderen Forderungen zu tilgen oder die Zahlung, aus welchen Gründen auch immer, zurückzuhalten. 12. Eigentumsvorbehalt Es findet der Art. 11 GvD 231/2002 Anwendung. 13. Datenschutz + Newsletter 13.1 Wir nehmen den Schutz der Daten unserer Kunden sehr ernst. Zu sämtlichen datenschutzrechtlichen Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinie, abrufbar unter www.schachermayer.it/de/datenschutz . Für die Bestellung unseres Newsletters ist – sofern keine Geschäftsbeziehung besteht - die Einwilligung notwendig, diese kann durch Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens erteilt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax, Online-Formular oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden. 14. Allgemeines 14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Ergeben sich Lücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 14.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Der Lieferant seinerseits ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten. 14.3 Handlungen oder Unterlassungen des Herstellers, des Vorlieferanten oder des Beförderers sind dem Lieferanten nicht zuzurechnen. 14.4 Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Bildmaterial, Muster und Ähnliches bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten. Dies gilt auch dann, wenn diese online verfügbar sind. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung bedarf der ausdrücklichen vorhergehenden schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Fehlt diese Zustimmung und liegt auch nur eine der genannten Nutzungsarten vor, ist der Lieferant berechtigt, ein einmaliger Betrag von 25 % der Planungs- bzw. Herstellungskosten oder der Kostenvoranschlagssumme zu verlangen, und zwar unabhängig davon, ob es sich beim verletzten Werk um ein Werk nach dem Urheberrechtsgesetz handelt oder nicht. Schachermayer Italia GmbH Ergänzende Geschäftsbedingungen der Schachermayer GmbH – SICHERHEITSTECHNIK UND MONTAGEN 1. Allgemeines Diese ergänzenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte, Vereinbarungen und Vertragsverhältnisse und vorvertragliche Verhältnisse im Zusammenhang mit der von der Schachermayer GmbH angebotenen Dienstleistungen und Warenlieferungen betreffend Sicherheitstechnik und ergänzen in diesem Bereich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Schachermayer GmbH, diese sind unter www.schachermayer.at/agb/ abrufbar. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelnen ausdrücklich schriftlich für den Einzelfall vereinbart wurden. Diese Geschäftsbedingungen umfassen sämtliche über den bloßen Verkauf beziehungsweise der Lieferung von Waren aus dem Bereich Sicherheitstechnik ergänzenden Leistungen wie beispielsweise und nicht ausschließlich Montageleistungen, schließtechnische Überprüfungen sowie schließtechnische Gebäudeplanung, Wartung, Service und Störungseinsätze sowie Beratungsleistungen und Softwareinstallation. Durch die Erteilung eines in den Geltungsbereich dieser ergänzenden Geschäftsbedingungen fallenden Auftrages werden vorliegende ergänzende Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuell gültigen und abrufbaren Fassung angenommen. 2. Technische Unterlagen Sämtliche durch die Schachermayer GmbH bzw. in deren Auftrag erstellten technischen Unterlagen, Produktionsbeschreibungen, Pläne sowie Anleitungen bleiben im geistigen Eigentum der Schachermayer GmbH und hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf deren Ausfolgung. Die Schachermayer GmbH behält sich Änderungen von technischen Daten, Abmessungen und Maßen je nach Gegebenheit ohne jede weitere Ankündigung ausdrücklich vor. Die im Falle einer Planung der Schließanlage durch die Schachermayer GmbH an den Auftraggeber übermittelten Dokumente der Projektierung, Schließpläne, Anlagenpläne und sonstige technische Unterlagen sind durch den Auftraggeber binnen 5 Tagen nach Übermittlung zu prüfen und freizugeben, eine spätere Änderung ist nur nach technischer Möglichkeit auf Kosten des Vertragspartners möglich. Eine etwaige zugesicherte Lieferzeit verlängert sich durch die Dauer der Prüfung und Freigabe durch den Auftraggeber. 3. Preise/Zahlungsbedingungen Die Preise für die über die Warenlieferung hinausgehenden Dienstleistungen werden anhand der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preislisten kalkuliert. Reisekosten und Spesen werden zu den jeweiligen der Schachermayer GmbH festgelegten Reisesätzen in Rechnung gestellt, Übernachtungen der Montagetechniker nur insoweit, als die Unterbringung nicht auf Kosten des Auftraggebers erfolgt. Die für die Montage notwendige Ware wird umgehend nach Lieferung Ex Works in Rechnung gestellt und ist gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der konkret vereinbarten Zahlungsfrist zu bezahlen, dies unabhängig von vereinbarten Montage- oder Inbetriebnahme-Terminen. Die durchgeführten Montagearbeiten bzw. sonstige Dienstleistungen werden nach Abnahme des Gewerkes verrechnet. Sollten sich bei einer geplanten Montage beziehungsweise sonstigen Dienstleistung die Notwendigkeit weiterer, nicht von der ersten Auftragsbeschreibung umfassten Leistungen ergeben, so werden diese nach den für das Vertragsverhältnis geltenden Preislisten ergänzend verrechnet. Natur und Umfang der Dienstleistungen der Schachermayer GmbH sind in der Auftragsbestätigung umschrieben, wobei Grundlage dieser die Angaben des Auftraggers sind, welche dieser mit Freigabe des Auftrags bestätigt. Darüber hinausgehende Leistungen, die vom Vertragspartner beauftragt oder im Zuge der Montagearbeiten notwendig werden, werden gesondert verrechnet. 4. Lieferung/Liefertermine Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unversichert, die Kosten einer auf Kundenwunsch erfolgten Versicherung sind, ebenso wie die grundsätzlichen Kosten für Verpackung und Transport, vom Auftraggeber zu tragen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass im Falle einer Nachbestellung einfacher Schlüssel diese nach Wahl der Schachermayer GmbH entweder mit der Post oder mit einem Zustelldienst versendet werden können, und Gefahrenübergang mit Übergabe der verpackten Schlüssel an den Frachtführer auf den Auftraggeber stattfindet, Schachermayer haftet nicht für die Beschädigung, den Verlust oder Diebstahl der Schlüssel nach dem Zeitpunkt der Übergabe an den Frachtführer. Im Übrigen wird auf die bestehenden AGB verwiesen. 5. Montage, Vorarbeiten des Vertragspartners Die für die Montage der gewählten Sicherheitstechnik notwendigen Vorbereitungsarbeiten bzw. Vorarbeiten für die Durchführung der Montage sind vom Auftraggeber so vorzunehmen, dass die Montage nach Ankunft des Montagepersonals umgehend begonnen und ohne Verzögerung bis zur Abnahme durch den Auftragnehmer durchgeführt werden kann, andernfalls Schachermayer sich das Recht vorbehält, den Montagetermin zu verschieben, und die dadurch entstandenen Mehr- oder Wartekosten an den Auftraggeber zu verrechnen, unbeschadet des Rechts auf Schadenersatz. Die Schachermayer GmbH weist darauf hin, dass grundsätzlich im Bereich Sicherheitstechnik keine Tischler-, Schlosser-, Trockenbau- oder Elektrikerarbeiten übernommen werden, sondern diese Arbeiten, soweit sie für die Montage notwendig sind, vor Montagebeginn abgeschlossen sein müssen. Anders lautende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich vereinbart und schriftlich von der Schachermayer GmbH bestätigt werden. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die vorab gelieferte Ware vor Staub, Schmutz und Nässe geschützt und ordnungsgemäß gelagert wird, sämtliche notwendige Hilfestellungen, wie etwa Baustrom, ein versperrbarer Lagerraum Wasser, Unterlagen, Pläne, etc. sind vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ebenso hat der Vertragspartner dafür zu sorgen, dass die Zugänglichkeit der Baustelle zum vereinbarten Termin gegeben ist, sowie, dass ein Bevollmächtigter der Vertragspartners bei Abschluss der Arbeiten zur Abnahme verfügbar ist. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass sämtliche notwendige (behördliche) Bewilligungen, behördliche Auflagen, brandschutztechnische Beurteilungen rechtzeitig vor Montagebeginn eingeholt werden. Im Falle der auf Kundenwunsch vorgenommenen Bearbeitung von klassifizierten Brandschutztüren gilt vorausgesetzt, dass diese nicht mehr die Funktionalität als Brandschutztür aufweist und durch den Vertragspartner nicht mehr als solche verwendet wird. Eine gegenteilige Vereinbarung hat ausdrücklich schriftlich zu erfolgen. 6. Stornobedingungen Montagetermine Montagetermine, die vom Auftraggeber kurzfristig abgesagt werden, führen zu der Verrechnung von Stornogebühren, konkret werden bei einer Absage des Montagetermins nachstehende Beträge fällig: - ab einem Monat vor den geplanten Montageterminen pauschal 150.-€; - ab einer Woche vor dem Montagetermin pauschal 300.-€ ; 7. Montagemängel Im Zuge der Montage auftretende Mängel sind vom Auftraggeber auf dem Lieferschein bzw. der Arbeitsbestätigung schriftlich zu verzeichnen, anderenfalls gilt das Werk als mangelfrei abgenommen, wobei für durch unzureichende Baustellenvorbereitung entstehende Mängel durch die Schachermayer GmbH nicht gehaftet wird, ebenso wenig für solche, die durch Verarbeitung, Vorbereitung bzw. Einbau der bereits gelieferten Komponenten durch Dritte entstehen. Ein Montagemangel berechtigt den Vertragspartner nicht, die Arbeiten selbst durchzuführen bzw. von Dritten durchführen zu lassen. Nach erfolgter Feststellung eines Mangels ist der Schachermayer GmbH die Möglichkeit zu gewähren, diesen zu beheben, eine Preisminderung wird erst nach 3-maliger Mängelbehebungsversuchen gestattet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Zuge der Arbeiten auch bei sorgfältiger Durchführung zu geringfügigen Beschädigungen, wie etwa Kratzern, Absplitterungen, Bohrlöchern, Dellen, Schrammen und ähnlichen kommen kann, wofür jegliche Haftung der Schachermayer GmbH im Rahmen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird. 8. Software Die Schachermayer GmbH weist darauf hin, dass bei elektronischer Sicherheitstechnik die Firmware stets beim Hersteller des Systems verbleibt. Dem Vertragspartner wird durch den Kauf das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, persönliche, nicht unterlizenzierbare und auf die Dauer des Vertrages beschränkte Recht übertragen, die eingesetzte Software in unveränderter Form zu benutzen. Die Nutzungsrechte und Ansprüche des Auftraggebers richten sich ausschließlich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, die Übernahme einer Haftung oder Gewährleistung für die Software des Herstellers durch Schachermayer wird ausgeschlossen. Die vom Hersteller vorgeschriebenen Systemkomponenten und Hardwareanforderungen, die Infrastruktur der EDV samt entsprechender Hardware und Betriebssystem sowie die geforderte Netzwerkumgebung sind vorab vom Vertragspartner bereit zu stellen. Etwaige vom Hersteller vorgegebene Software- und Sicherheitsupdates sind vom Vertragspartner zu installieren. 9. Wartung Die Schachermayer GmbH nimmt entsprechend des Auftragsverhältnisses Wartungsarbeiten an, wobei sich der Umfang nach der jeweiligen Einzelvereinbarung richtet. Festgehalten wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass keine 24-Stunden-Hotline zur Verfügung steht, sondern die Wartungsarbeiten zu den üblichen Geschäftszeiten (werktags) der Schachermayer GmbH durchgeführt werden. Notwendige und beauftragte Wartungsarbeiten nach Abnahme des Gewerks sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach der jeweils gültigen Preisliste verrechnet. Im Rahmen der Leistungserbringung kann es in Folge von unvermeidbaren und von Schachermayer nicht zu vertretenden Ereignissen sowie betriebsnotwendigen Wartungsarbeiten zu unvermeidbaren Unterbrechungen kommen. Downloads AGB IT AGB IT STM
In 3 Schritten kommen Sie zum kostenlosen 18V Akkupack: 1. Akku-Combo-Set kaufen 2. Rechnung in MyFestool hochladen 3. Gratis-Akkupack von Festool erhalten Mehr 18V Werkzeuge auf einmal Die Akku-Combo-Sets sind euer perfekter Einstieg ins 18V System von Festool. In vier Varianten verfügbar, sind sie ganz nach euren Bedürfnissen für unterschiedlichste Anwendungen zusammengestellt. Mit kostenloser ToolBox im Systainerformat Mit der kostenlosen ToolBox erhalten ihr eine praktische Werkzeugkiste im Systainerformat. Genauso wie die Systainer³ des Akku-Combo-Sets ist sie mit allen Systainer-Generationen koppelbar. Damit transportiert ihr euer Werkzeug sicher und bequem von der Werkstatt zum nächsten Einsatzort. Akku-Produkte gebaut für die Ewigkeit Festool Akku-Werkzeuge halten ewig – vor allem dank der bürstenlosen EC-TEC-Motoren. Unverwüstlich halten sie auch dem härtesten Baustellenalltag stand. Und für den Fall, dass der Akku plötzlich doch nicht mehr will, gibt es unsere gratis Rundum-Reparatur. Schnell, gründlich und – absolut einzigartig auch für Akkupacks und Ladegeräte: in den ersten drei Jahren kostenlos (weitere Infos unter festool.de/service bzw. festool.at/service ). DIREKT ZU DEN AKKU-COMBO-SETS IM WEBKATALOG
Unsere BWF-Messe soll ein Branchenhighlight sein – ein Treffpunkt, der Raum zur Produktinformation und persönlicher Kommunikation bietet. Unser Ziel ist stets, eine beeindruckende Messe mit zahlreichen Ausstellern, Produktinspirationen und einem exklusiven Rahmenprogramm zu präsentieren. Der Mehrwert für Sie als Kunde steht immer im Fokus. Eben diesen Mehrwert können wir Ihnen im Herbst 2020 nicht garantieren. Nicht zu vergessen, dass die Krise in allen Branchen wirtschaftliche Auswirkungen hat und für viele Unternehmer in diesem Jahr andere Dinge Priorität haben werden. Selbstverständlich bleibt die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden immer das Wichtigste. Und leider können wir auch aus gesundheitlicher Sicht für eine Großveranstaltung wie die BWF keine absolute Sicherheit bieten. Daher ist die einzig verantwortungsvolle Option die Absage der BWF 2020. Eines ist jedoch bereits fix: die nächste BWF findet im Oktober 2022 statt! Wir freuen uns bereits heute darauf und sind überzeugt, dass wir Ihnen zum neuen Termin wieder ein tolles, inspirierendes Event bieten können. Hier finden Sie alle aktuellen Kundeninformationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus. (Autor: Sigrid Grammer, 04.05.2020 )
In unserem Anarbeitungszentrum übernehmen wir für Sie den maßgenauen Zuschnitt von Profilen sowie Außen- und Innenfensterbänken. So profitiert Ihr Unternehmen Zeitersparnis durch den Zuschnitt der Ware Einsparung der Werkzeuge Planungssicherheit Ware passgenau zur Weiterverarbeitung maßgenauer Schnitt keine Nachbearbeitung (Entgraten) Kontakt T +39 0474 065 990 E info@schachermayer.it Voraussetzungen Gilt nur für bei Schachermayer gekaufte Ware.
Der Kunde ist bei Gerald Aichriedler Skikönig. Er wählt Skityp – vom Freerider bis zum Tourenski – und entscheidet sich anschließend für Skilänge, Taillierung, Holzart, Skihärte und eigenes Design. Der Ski wird dann entweder in Sandwichbauweise vom Tischler selbst produziert oder kann in eineinhalbtägigen Skibau-Workshops selbst zusammen gezimmert werden. Die Idee dazu kam dem Oberösterreicher 2010: „Oft kom-men die besten Ideen über Nacht. Und genau so war es bei mir mit der Idee, Ski selbst herzustellen. Als damals das Skibau-Abenteuer losging, ahnte ich noch nicht, welche Herausforderungen es mir bringen würde. Das Ergebnis kann sich heute sehen lassen! Ich entwickle für verschiedenste Einsatzbereiche maßgeschneiderte Ski und verbesserte im Laufe der letzten Jahre wiederholt das Produktionsverfahren und die Materialien.“ Apfel oder Wacholder Gerald Aichriedler wollte bereits als kleiner Bub Tischler werden, heute besitzt er eine Werkstatt in Mondsee, ist seit 2008 selbständig. Bei den Skibau-Workshops lernen die Kunden unter fachkundiger Anleitung, ihren Ski selbst zu bauen – selbst mit zwei linken Händen. Somit wird die Skiproduktion zum haptischen, unvergesslichen Erlebnis. In der Holzauswahl bietet Gerald Aichriedler ein schier unendliches Spektrum: So kann man bei der Oberfläche entweder auf die bewährte Esche setzen oder sich für Exoten wie amerikanische Nuss, indischen Apfel, Olivenbaum oder Wacholder entscheiden. Die Skier werden in Sandwichbauweise – ähnlich industriell gefertigten Skiern – gebaut: Das heißt, Belag, Stahlkante, Holzkern und Laminate werden nach dem Bearbeiten mit Epoxidharz zu einem Bauteil verpresst. Zu leicht sollte der Ski nicht sein, sagt Gerald Aichriedler, denn das geht auf Kosten der Langlebigkeit. Daher sind seine Skier auch im Vergleich relativ schwer, dafür hat man länger Freude daran. Im Skibau-Workshop ist Gerald Aichriedlers Expertise der entscheidende Faktor: Er weiß, wie sehr sich „harmonische Kurven“ beim Skibau und danach beim Fahrgefühl auswirken und er unterstützt bei der Materialwahl.
Für alle, die ihre Hecke oder einzeln stehende Formsträucher pflegen wollen, ist ein gutes und auf die Aufgabe angepasstes Gerät unentbehrlich: Heckenscheren und Heckenschneider helfen Ihnen, Ihrer Hecke einen neuen Schnitt zu verpassen. Auch ein Rasen muss viel aushalten und sollte trotzdem gut aussehen – alles eine Frage der richtigen Pflege. Heckenschere oder Heckenschneider Besonders für die Pflege von Park- und Grünflächen konstruiert, eignen sich Heckenscheren aber auch hervorragend für den Einsatz auf Privatgrundstücken. Ihre Stärke liegt vor allem im Bereich hüft- bis brusthoher Hecken, da aufgrund ihrer Handlichkeit ein sehr präzises Arbeiten möglich ist. So können Sie auch anspruchsvolle Formschnitte mit Heckenscheren ausführen. Für alle Aufgaben, bei denen es auf die Reichweite des Gerätes ankommt, gibt es die Heckenschneider. Sie sind die ideale Ergänzung zur klassischen Heckenschere, denn sie bieten einen deutlich größeren Aktionsradius. Das sorgt beim Schneiden hoher oder sehr breiter Hecken für schnellen Arbeitsfortschritt und mehr Komfort. Zusätzlich kann auf den Einsatz von Arbeitsbühnen verzichtet werden, erlauben doch Heckenschneider den Einsatz vom festen Boden aus. Für die Arbeit über Kopf bzw. aus der Distanz sind die meisten Heckenschneider abwinkelbar und somit individuell einsetzbar. Hier wächst das Gras Zugegeben, jeder hat individuelle Ansprüche an das Herzstück des Gartens, den Rasen. Egal ob man auf den unkrautfreien, englischen Rasen setzt oder eine Bienenwiese vorzieht, jede Grünfläche braucht ein gewisses Maß an Pflege. Der Klassiker unter den Gartengeräten ist der Rasenmäher , ohne diesen sieht es in den meisten Gärten schon bald recht wild aus. Profis mähen ihren Rasen sogar bis zu dreimal wöchentlich. Mit der richtigen Sense , Rasenschere oder einem leistungsstarken Trimmer können auch unebene Stellen im Garten erreicht werden. Einfach verstaut Biohort-Gartengerätehäuser bewähren sich seit über 40 Jahren im dauerhaften Outdoor-Einsatz. Einfacher und rascher Zusammenbau durch Stecksystem, ähnlich einer Modulbauweise und feuerverzinktes, polyamid-einbrennlackiertes Stahlblech sorgt für lebenslange Wartungsfreiheit. Dabei kann aus vielen verschiedenen Größen und Zubehörteilen gewählt werden. Mit unserem Konfigurator können Sie die Modelle AvantGarde , Panorama und HighLine gleich online an Ihre Wünsche anpassen. So bleiben große und kleine Werkzeuge gut verstaut an ihrem Platz. WEBKATALOG: Mehr Information zu den Produkten (Autor: NIS, 02.06.2020 )