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Schulungspflicht zu PU Produkte

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Schulungspflicht für PU Produkte, wie Schäume, Klebstoffe und Dichtstoffe, damit die Sicherheit und Gesundheit der Verarbeiter gewährleistet wird.

Gemäß Eintrag 74, Anhang XVII Reach Verordnung, verlautbart mittels Verordnung (EU) 2020/1149 vom 03.08.2020 wird die Inverkehrbringung und Verwendung von Produkten die Diisocyanat enthalten beschränkt. Dies geschieht aufgrund der gesundheitsschädlichen Wirkung dieses Materiales. Betroffen sind alle Stoffe, Stoffbestandteile und Gemische mit einer Diisocyanatkonzentration von größer oder gleich 0,1 Gewichtsprozent. Verwendung bzw. Inverkehrbringung ist verboten, außer : Auf der Verpackung ist folgender Wortlaut angebracht: "ab dem 24. August 2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!"

 

Links zu den Informationsseiten der jeweiligen Hersteller finden Sie im Webshop bei allen betroffenen Produkten.

 

Link zur Schulungsanmeldung FEICA:

https://www.feica.eu/our-projects/safe-use-diisocyanates

 

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