Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Terminologie

1.1 Folgende Begriffe haben in jedem Vertragsdokument, welches die Lieferung von Gütern oder die Ausführung von Dienstleistungen seitens SCHACHERMAYER zum Gegenstand hat, vorbehaltlich anderslautenden Bestimmungen, die im Folgenden angegebene Bedeutung.

„SCHACHERMAYER“: SCHACHERMAYER ITALIA GMBH, mit Sitz in I-39031, Bruneck (BZ), Nordring 25;
„Kunde“: Vertragspartner, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit SCHACHERMAYER einen Vertrag abgeschlossen hat, welcher die Lieferung von Gütern oder Werken oder die Ausführung von Dienstleistungen seitens der SCHACHERMAYER zum Gegenstand hat;
„Besondere Geschäftsbedingungen“: Besondere Geschäftsbedingungen, welche die Vertragsbeziehungen zwischen SCHACHERMAYER und dem Kunden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln;
„Güter“: alle von SCHACHERMAYER vertriebenen Güter;
„Dienstleistung“: alle von SCHACHERMAYER zugunsten des Kunden durchgeführten Tätigkeiten;
„Werk“: das von SCHACHERMAYER für den Kunden fertiggestellte Werk;
„Preise“: Listenpreise der SCHACHERMAYER oder die von Mal zu Mal mit dem Kunden vereinbarten Preise;
„Parteien“: SCHACHERMAYER und der Kunde.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag gilt mit der Mitteilung der Auftragsbestätigung seitens der SCHACHERMAYER oder, bei Fehlen einer solchen ausdrücklichen Annahme, mit der Ausführung des Auftrags des Kunden durch SCHACHERMAYER als abgeschlossen.

2.2 Die vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen stellen einen wesentlichen und integrierenden Bestandteil der zwischen SCHACHERMAYER und dem Kunden abgeschlossenen Verkaufs- und Lieferverträgen dar. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von SCHACHERMAYER erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der Besonderen Geschäftsbedingungen, welche zwischen den Parteien schriftlich vereinbart und angenommen werden, und der vorliegenden Allgemeinen Geschäftbedingungen, welche mit Unterzeichnung des vorliegenden Schriftstücks als angenommen gelten und auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung finden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.3 Eventuelle Abänderungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen werden schriftlich mitgeteilt und finden ab Unterzeichnung der abgeänderten Version Anwendung.

3. Preise

3.1 Soweit nicht anders in den Besonderen Geschäftsbedingungen, in der Auftragsbestätigung oder anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, sind die in den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, oder, bei Fehlen einer solchen ausdrücklichen Annahme, zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags, geltenden Preislisten maßgebend.

3.2 Die Preise sind immer in Euro angegeben, Mehrwertsteuer und gesetzliche Steuern nicht inbegriffen, und gelten frei Lager.

3.3 In Weichung der in 3.1. enthaltenen Bestimmung und vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung zwischen den Parteien, kann das Vertragsentgelt, wenn die Lieferung der Güter und Dienstleistungen erst nach mehr als 3 Monaten nach Auftragsbestätigung erfolgen soll, proportional zu den Erhöhungen des Einheitspreises revisioniert werden, wenn die in den gültigen Preislisten angegebenen Preise Preissteigerungen über 2% und bis zu 10% erfahren haben.

3.4 Im Falle von Erhöhungen des Einheitspreises von über 10% im Vergleich zum Einheitspreis, welcher der Auftragsbestätigung zu Grunde liegt, hat der Kunde die Möglichkeit, bei Ersatz der von SCHACHERMAYER bereits getragenen und dokumentierten Kosten, vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Die eventuell mit dem Kunden vereinbarten Preisreduzierungen werden in Hinsicht auf die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, oder, bei Fehlen einer solchen ausdrücklichen Annahme, zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrags, gültigen Preislisten berechnet.

3.6 Bei Zahlungsverzug werden die von SCHACHERMAYER gewährten Preisnachlässe und Reduzierungen automatisch aufgehoben.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien, sind die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechungsdatum fällig. Bei Bestellungen kann eine Anzahlung verlangt werden.

4.2 Es sind nur solche Zahlungen gültig, welche direkt an den Sitz an SCHACHERMAYER gerichtet sind. SCHACHERMAYER kann Zahlungen mittels Wechsel und/oder mittels Aufrechnung mit eventuellen Forderungen des Kunden ablehnen.

4.3 Ist der Kunde mit der Zahlung mit mehr als 10 Tagen in Verzug, oder aber wird seine Kreditwürdigkeit durch äußere Umstände gemindert, kann SCHACHERMAYER jede weitere Lieferung an den Kunden rechtmäßig einstellen, auch wenn diese einen anderen und separaten Vertrag mit dem Kunden betrifft, und zwar solange der Kunde den geschuldeten Betrag nicht beglichen hat.

4.4 Jeglicher Zahlungsverzug begründet für den Kunden, ohne dass es dazu einer Inverzugsetzung bedarf, die Verpflichtung, an SCHACHERMAYER Verzugszinsen in Höhe des um 7 Punkte erhöhten prime rate – Zinssatzes zu bezahlen; die Zinsen werden ab jeder einzelnen Fälligkeit und bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung geschuldet.

4.5 Unbeschadet der vorhergehenden Bestimmungen, ist der Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ab Fälligkeit als wesentliche Nichterfüllung zu werten und berechtigt SCHACHERMAYER, den Vertrag aufzulösen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 SCHACHERMAYER behält sich das Eigentum an den gelieferten Gütern bis zur erfolgten Bezahlung der Forderungen gegenüber dem Kunden, samt Zinsen und Spesen, vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es dem Kunden untersagt, vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung seitens SCHACHERMAYER, die Güter an Dritte zu veräußern, Sie zu verarbeiten, bearbeiten oder mit anderen Gütern zu verbinden. Im Falle einer Weiterveräußerung an Dritte werden alle Forderungen gegenüber dieselben an SCHACHERMAYER abgetreten. Der Kunde ist dazu verpflichtet, dem Dritten die Abtretung der Forderungen an SCHACHERMAYER mitzuteilen.

5.2 Im Falle einer Bezahlung mittels Scheck oder Wechsel, geht das Eigentum erst über, wenn SCHACHERMAYER über den Betrag tatsächlich verfügen kann.

6. Übergabe

6.1 Die Liefertermine oder – fristen sowie die Lieferart werden von Mal zu Mal schriftlich vereinbart. Die Verpackungs- und Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung. Für Lieferungen wird, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages, eine Zustellgebühr verrechnet.

6.2 Die Haftung für die Integrität, die Beschädigung oder den Verlust der Produkte geht zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden, oder an den von SCHACHERMAYER namens und im Auftrag des Kunden beauftragten Frachtführer, auf den Kunden über.

6.3 Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, trägt der Kunde alle mit dem Transport, dem Auf- und Abladen und der Verpackung zusammenhängenden Kosten. Sonderleistungen unserer Transport- und Servicebeauftragten sind mit Kaufpreis der Ware nicht abgedeckt.

7. Gewärleistung

7.1 Gemäß Artikel 1490 ff. ital. ZGB, leistet SCHACHERMAYER dafür Gewähr, dass die Produkte, welche Gegenstand des Vertrages sind, frei von Mängeln oder Fabrikationsfehlern, die sie zum bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet machen, sind.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte bei der Übergabe unverzüglich zu überprüfen. Die leicht erkennbaren Mängeln sowie das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften müssen unverzüglich und auf jeden Fall innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt der Produkte schriftlich beanstandet werden. Die versteckten Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen ab ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden.

7.3 Das im vorhergehenden Punkt 7.1. beschriebene Recht auf Gewährleistung verjährt, wenn es nicht innerhalb von 1 (einem) Jahr ab Übergabe des Produktes gerichtlich geltend gemacht wird.

7.4 Keine Gewähr wird geleistet, wenn die Produkte für einen vom bestimmungsgemäßen Gebrauch verschiedenen Zweck verwendet werden, ebensowenig bei Mängeln und Defekten, welche auf Fehler in der Installation zurückzuführen sind oder auf eine nicht angemessene und mit den Vorschriften von SCHACHERMAYER nicht übereinstimmende Instandhaltung zurückzuführen sind.

7.5 Die Beweislast der korrekten Verwendung, Installation und Instandhaltung liegt beim Kunden.

7.6 Die Gewährleistung ist auch bei Beschädigungen durch Dritte, Zufall oder höhere Gewalt ausgeschlossen

7.7 Ist eine gebrauchte Maschine Gegenstand einer Bestellung, so wird diese vom Kunden aufgrund der Besichtigung unter Verzicht auf jeglichen Gewährleistungsanspruch übernommen. Der Kunde erklärt alle einschlägigen Vorschriften über die Benützung der Maschine zu kennen und verpflichtet sich aus eigenem alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Aufstellung und beim Betrieb der Maschine eingehalten werden.

8. Beanstandungen

8.1 Die Beanstandungen müssen mittels Einschreiben mit Rückantwort an SCHACHERMAYER gerichtet werden und die beanstandeten Mängel und Abweichungen im Einzelnen aufzählen.

8.2 Während der unter Art. 7.1. vorgesehenen Gewährleistungsfrist kann SCHACHERMAYER frei entscheiden, die Produkte, welche nach erfolgter Überprüfung Mängel aufweisen sollten, von eigens dazu beauftragten Personen reparieren zu lassen oder mit anderen Produkten zu ersetzen. SCHACHERMAYER übernimmt keine Verantwortung für Schäden, welche auf technische Eingriffe zurückzuführen sind, die von nicht von SCHACHERMAYER eigens dazu ermächtigten Personen durchgeführt worden sind; ebenso übernimmt SCHACHERMAYER keine Haftung für Schäden, die von nicht originalen oder von SCHACHERMAYER oder einem anderen, von derselben bevollmächtigten Unternehmen, gelieferten Ersatzteilen hervorgerufen wurden.

8.3 SCHACHERMAYER kann die Gewährleistung verweigern, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist und zwar solange dieser nicht die Zahlung der offenen Forderungen vornimmt.

8.4 Im Falle von Beanstandungen gehen alle Kosten, welche mit der Feststellung der Mängel durch Personal von SCHACHERMAYER oder durch von SCHACHERMAYER beauftragte Dritte zusammenhängen, zu Lasten des Kunden.

9. Industrielles und geistiges Eigentum

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Rechte auf industrielles und geistiges Eigentum an den von SCHACHERMAYER vertriebenen Produkten zu wahren, ebenso wie die von SCHACHERMAYER verwendeten Marken und Kennzeichen sowie Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster.

9.2 Verletzt der Kunde die im vorgehenden Punkt beschriebene Verpflichtung, ist er verpflichtet, an SCHACHERMAYER als Pönale das Doppelte des Betrages zu bezahlen, welchen SCHACHERMAYER, oder Dritte im Auftrag derselben für die Projektierung und Herstellung des verletzen Produktes aufgewendet haben, vorbehaltlich der Verpflichtung, den möglicherweise bereits erlittenen oder noch zu erleidenden Schaden zu ersetzen.

10. Nichterfüllung und Verzug von Schachermayer

10.1 Für Nichterfüllungen oder verspätete Erfüllungen der Vertragspflichten seitens SCHACHERMAYER, welche auf Zufall oder höhere Gewalt wie z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Aufstände, Brand, Explosion, Erdbeben, Überschwemmung, plötzliches und von Dritten verursachtes Fehlen von Materialien für die Herstellung der Produkte, Nichtgewährung oder Widerruf von Lizenzen zum Export und / oder Import und /oder Vermarktung von Gütern, Materialien oder Produkten haftet SCHACHERMAYER nicht.

10.2 Sollte SCHACHERMAYER mit der Erfüllung der Vertragspflichten aus anderen, als im vorhergehenden Absatz aufgezählten Gründen in Verzug sein, gewährt der Kunde SCHACHERMAYER einen Aufschub von 20 Tagen.

11. Ausdrückliche Auflösungsklausel

11.1 Im Falle der Verletzung der in Art. 9 aufgeführten Verpflichtung, bei Zahlungsverzug oder Nichtbezahlung auch nur einer Rechnung von SCHACHERMAYER sowie bei Eröffnung eines Konkursverfahrens oder Ausgleichsverfahrens zu Lasten des Kunden hat SCHACHERMAYER das Recht, jede mit den Kunden bestehende Vertragsbeziehung aufzulösen; hierzu reicht eine einfache, schriftliche Mitteilung von SCHACHERMAYER an den Kunden.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

12.1 Für jegliche Streitigkeit die mit der Anwendung, Erfüllung, Wirksamkeit, Ausführung, Gültigkeit oder Auslegung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der einzelnen Kaufverträge verbunden sind, ist das Gericht Bozen (I) zuständig.

12.2 Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet Italienisches Recht Anwendung; die Bestimmungen des UN- Kaufrechts (Wien 11. April 1980) werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Kunde erklärt ausdrücklich, von den vorstehenden Klauseln Kenntnis genommen zu haben und dieselben zu akzeptieren und i.S. der Art. 1341 und 1342 ital. ZGB im Einzelnen folgende Artikel anzunehmen:

Art. 3 - Preise
Art. 4 - Zahlungsbedingungen
Art. 5 - Eigentumsvorbehalt
Art. 6 - Übergabe
Art. 7 - Gewährleistung
Art. 8 - Beanstandungen
Art. 9 - Industrielles und geistiges Eigentum
Art. 10 - Nichterfüllung und Verzug von SCHACHERMAYER
Art. 11 - Ausdrückliche Auflösungsklausel